Eintrag IV - Die Gründung (Das Erdgeschoss)
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Das Erdgeschoss meiner Gründung ist ein Onlinekurs über digitales Lernen. Warum nicht das Wissen, das ich mir seit meinem Studium angeeignet habe, einfach einmal aufschreiben und zusammenfassen? So könnte ich ein Angebot schaffen, das Orientierung gibt, ohne gleich zu tief ins Fachliche abzudriften. Wer sich zu dem Thema informieren möchte, muss schließlich viel Zeit in die Recherche investieren. Von Begriffsdefinitionen bis zu verschiedenen Methoden ist der Bereich umfangreicher und tiefgründiger als man vielleicht denkt. Das kann unter Umständen auch überfordern. Ein möglichst einfacher und zugänglicher Einstieg wäre doch ideal. Warum also nicht die Vorteile des Digitalen nutzen und ein E-Learning über E-Learning erstellen. Liegt doch irgendwie nah oder?
Ich begann mit ersten Notizen, und Stück für Stück fügte sich das Puzzle zusammen. Der kreative Prozess hat mir richtig Spaß gemacht. Zudem war es auch für mich selbst gut, Konzepte und Wissen zu wiederholen. Am Ende stand ein rund 50 Seiten umfassendes Drehbuch. Dabei kamen auch Tools wie ChatGPT und Microsoft Copilot zum Einsatz. So ließen sich hervorragend Zusammenfassungen erstellen oder Texte kürzen. Es folgten Grafiken und mögliche Interaktionen. Mit viel Freude zogen die nächsten Wochen ins Land. Parallel begab ich mich an die Erstellung einer Website und nahm Kontakt zu einer Anwaltskanzlei auf, um die notwendigen rechtlichen Unterlagen erstellen zu lassen. Während eines Gesprächs über rechtliche Anforderungen tauchte Sie dann plötzlich auf: Die nächste Herausforderung.
Die Idee, einen Onlinekurs zu entwickeln mag in der Theorie einfach klingen. Doch in der Praxis sieht das ganz anders aus, denn Bürokratie proudly presents: Die Zentralstelle für Fernunterricht. Die zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung aller in Deutschland zulassungspflichtigen Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (3). Da hat mich die Kanzlei doch ganz nebenbei vor einem großen Fettnäpfchen bewahrt. Doch die zentrale Frage war nun, ob mein selbstablaufender Onlinekurs nun darunter fällt oder nicht? Die Recherchen auf der Website der Behörde und das Überfliegen des Fernunterrichtsschutzgesetzes ließen Fragen offen. Es machte auf mich eher den Eindruck, dass mit dem Gesetzt umfangreichere Fernlehrgänge von Hochschulen oder Universitäten angesprochen werden sollen. Doch nach anfänglichen Schwierigkeiten stand fest, dass mein Konzept ganz knapp die Grenze zu reißen scheint und zugelassen werden muss. Diese Entscheidung brachte zunächst einen finanziellen und zeitlichen Dämpfer mit sich. Doch am Ende stand die Aussicht auf ein Siegel, das die externe Prüfung eines gewissen Qualitätsniveaus bezeugt. Diese Aufgabe begleitete mich schließlich über mehrere Monate parallel zu anderen Baustellen. Doch alle Kontaktpersonen waren äußerst freundlich. Dafür einen außerordentlichen Dank! So führte die kleine Nebenmission FernUSG am Ende glücklicherweise zum Erfolg.
Auch die Erstellung des Kurses machte mir Spaß. Ich verlieh den im Kurs vorkommenden Charakteren Gesicht und Stimme, sorgte für einen gewissen Grad an Abwechslung und am Ende passte alles. Naja gut, fast alles, denn ich hatte jetzt zwar eine leckere Suppe gekocht, aber es fehlte noch ein passender Teller zum Präsentieren. Gar nicht so leicht bei der großen Auswahl, die der Markt einem heute bietet. Von kostenlosen Open-Source-Lösungen bis zu hochpreisigen Systemen ist alles dabei. Am Ende fand ich ein kompaktes und dennoch leistungsstarkes Learning Management System. Darüber soll der Zugriff auf den Onlinekurs erfolgen. Das LMS ermöglicht es mir, Nutzungsdaten zu erfassen und beispielsweise automatisch ein Zertifikat zu vergeben, sobald bestimmte Anforderungen erfüllt sind.
So stand es also: das Erdgeschoss war fertig.
In zwei Wochen geht es dann weiter mit der oberen Etage. :)
(3) Wikipedia: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Zentralstelle_für_Fernunterricht (zuletzt abgerufen am 05.01.2025).